Geoscriptum
 
 


Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Aufträge des Lektoratsbüros Geoscriptum - nachfolgend Auftragnehmer genannt - gegenüber dem Kunden - nachfolgend Auftraggeber genannt - in den Bereichen Korrektorat, Lektorat und Fachlektorat während des gesamten Zeitraums der Geschäftsverbindung.
 
Bei Aufträgen und dem Erwerb von Lizenzen in den Bereichen Text- und Bildredaktion werden die Bedingungen je nach Auftrag bestimmt und schriftlich fixiert.

§2 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftrag dem Auftragnehmer in Textform (auch Fax oder E-Mail) vorliegt und die Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer vom Auftraggeber in Textform vorbehaltlos bestätigt wird oder er ihr nicht binnen von drei Werktagen (einschließlich Samstag) widerspricht.

§3 Umfang und Grundlage der Prüfung
Die Korrektur wird entsprechend den allgemeinen Korrekturvorschriften DIN 16 511 (Papierdokument) oder mit dem WORD-Korrekturprogramm (digitales Dokument) durchgeführt.
 
Ziel des Korrektorats, Lektorats und Fachlektorats ist die höchstmögliche Reduzierung von Fehlern.
  • Korrektorat: Reduzierung von Fehlern in Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik. Die Prüfung erfolgt nach den DUDEN-Empfehlungen in der 24. Auflage des Jahres 2006 bzw. in der aktuellen Auflage.
  • Lektorat: Korrektorat sowie Verbesserung von  Formulierung, Stil, Aufbau und inhaltlicher Stimmigkeit.
  • Fachlektorat: Korrektorat, Lektorat sowie Prüfung des Inhalts auf fachliche Richtigkeit.
Eine vollständige Eliminierung aller Fehler und Unzulänglichkeiten des Textes kann nicht gewährleistet werden.
 
Wünscht der Auftraggeber die Verwendung bestimmter Terminologien oder Schreibweisen, die von den aktuellen DUDEN-Empfehlungen abweichen, muss er dies bereits bei der Auftragserteilung bekannt geben.

§4 Lieferzeit und Erreichbarkeit des Auftraggebers
Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Annahme durch den Auftragnehmer. Der Auftraggeber gibt in der Auftragsbestätigung ein voraussichtliches Lieferdatum an. Eine fristgerechte Leistungserbringung ist nur möglich, wenn der Auftraggeber sämtliche erforderliche Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellt, und, sofern nach Eingang der Unterlagen noch Klärungsbedarf besteht, bei Erreichbarkeit des Auftraggebers (telefonisch oder per E-Mail).

§5 Rücksendung der Texte
Die Rücksendung der redigierten Texte erfolgt, je nach Vereinbarung, entweder in Papier- oder in elektronischer Form. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für eine erfolgreiche Übersendung der redigierten Texte. Alle Verpflichtungen sind erfüllt, wenn die korrigierten Texte je nach Vereinbarung versendet wurden.
 
Bei Rücksendung per E-Mail ist der Auftraggeber für die Überprüfung des Eingangs der Dateien verantwortlich, da eine Veränderung der übertragenen Daten durch unterschiedliche Betriebssysteme etc. möglich ist.

§6 Honorar
Die Höhe des Rechnungsbetrags richtet sich nach den Vereinbarungen der Auftragserteilung. Die auf der Webseite bekannt gegebenen Preise entsprechen einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand pro Normseite (1800 Zeichen/Seite inkl. Leerzeichen). Je nach Qualität des Textes, Arbeitsumfang und dem zur Verfügung stehenden Zeitrahmen wird ein Auf- oder Abschlag zum Durchschnittshonorar vorgenommen. Das nach Prüfung des Auftrags durch den Auftragnehmer festgelegte Honorar gilt nur für den aktuellen Auftrag.

§7 Rechnungstellung - Zahlungsziel - Verzug
Im Falle des Korrektorats, Lektorats und Fachlektorats wird die Vergütung fällig nach der Absendung der vereinbarten Korrektur oder sonstigen Leistung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag der Rechnungstellung zahlbar.
 
Der Auftragnehmer behält sich bei Zahlungsverzug vor, die weitere Ausführung des laufenden Auftrags oder weiterer laufender Aufträge für den Auftraggeber bis zum Ausgleich der Forderungen zurückzustellen. Dem Auftraggeber erwachsen durch die Einstellung der Arbeit und eine mögliche Lieferungsverzögerung keine Rechtsansprüche.
 
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.

§8 Haftung - Nachbesserung
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsbehinderungen, die durch eine unklare oder unvollständige Auftragserteilung entstehen.
 
Der Auftragnehmer haftet ebenfalls nicht bei Leistungsverzögerungen, bedingt durch höhere Gewalt, Netzwerk- oder Serverfehlern.
 
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Korrekturen (Korrektorat und Überprüfung des Inhalts) so sorgfältig auszuführen, dass möglichst keine Fehler im Text verbleiben. Ist nach Abschluss der Korrektur noch eine größere Anzahl an Fehlern im Text vorhanden, so muss der Auftraggeber den Mangel durch Markierung der Stellen im Text innerhalb von 14 Tagen reklamieren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Korrektur in den Rückversand gegeben wurde. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reklamation, so gilt die Korrektur als akzeptiert.
 
Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Minderung des Honorars geltend zu machen.
 
Korrekturen von Formulierung, Stil, Aufbau und inhaltlicher Stimmigkeit hängen von der subjektiven Einschätzung des Lektors ab und verstehen sich als Verbesserungsvorschläge. Eine Haftung ist hierbei ausgeschlossen.
 
Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Er haftet weder für mittelbare Schäden, die durch eine unzureichende Korrektur entstehen, noch für Softwareschäden, die durch die Bearbeitung des Dokuments verursacht wurden.
 
Insgesamt haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Nettobetrags, der für die Dienstleistung in Rechnung gestellt wird. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden.
 
Bei der Übermittlung von Dokumenten mittels Datentransfer (insb. per E-Mail) übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung (etwa für Übertragung elektronischer Viren, Verletzung von Geheimhaltungspflichten oder Veränderungen im Text, die durch unterschiedliche Betriebssysteme etc. entstehen), sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden können.
 
Für Inhalte externer Links sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Geoscriptum kann für die Inhalte der jeweiligen Webseiten nicht haftbar gemacht werden.

§9 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch für freie Mitarbeiter von Geoscriptum. Durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber kann jedoch eine vollständige Vertraulichkeit nicht garantiert werden. Der Auftragnehmer sowie freie Mitarbeiter, die im Auftrag von Geoscriptum arbeiten, sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie des Textes anzufertigen und aufzubewahren.

§10 Rücktritt
Kann ein vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten werden, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren. Ist eine Einigung auf einen neuen Termin nicht möglich, hat der Auftraggeber das Recht, von dem Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In diesem Fall ist der Auftraggeber zur Vergütung bereits erbrachter Leistungen verpflichtet.

§11 Salvatorische Klausel - Anwendbares Recht - Gerichtsstand
Alle Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und etwaige Ergänzungen müssen in Textform erfolgen. Sind oder werden einzelne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.
 
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, ausschließlicher Gerichtsstand ist München.


Stand: 04.05.2009